Direkt zum Inhalt springen
Textpuffer

Familienrecht

Sie wollen sich scheiden lassen

Für die einvernehmliche Scheidung sieht das Gesetz ein Jahr Trennungszeit vor.
Aber schon vor Ablauf des Trennungsjahres können oder sogar müssen verschie-
dene Punkte geregelt werden:
Für die Ehescheidung besteht vor dem Familiengericht zumindest für den Antrag-
steller Anwaltszwang.
Bei finanziell engem Rahmen kann ohne weiteres auch Prozesskostenhilfe
beantragt werden.

Sie streiten sich wegen der gemeinsamen Kinder

Es muss eingehend überlegt werden, ob das alleinige Sorge- oder Aufenthalts-
bestimmungsrecht beim Familiengericht beantragt wird.

Detaillierte Informationen zur Ehescheidung erhalten Sie auf der Seite

Anwalt-fuer-Scheidungen.de