Familienrecht
Sie wollen sich scheiden lassen
Für die einvernehmliche Scheidung sieht das Gesetz ein Jahr Trennungszeit vor.Aber schon vor Ablauf des Trennungsjahres können oder sogar müssen verschie-
dene Punkte geregelt werden:
- Was geschieht mit den gemeinsamen Kindern?
- Wie wird der in der Ehezeit erzielte Zugewinn ermittelt?
- Welcher Trennungsunterhalt kann verlangt werden?
- Wie wird mit dem Hausrat verfahren?
- Sollte man nicht am besten gleich eine Ehescheidungsfolgenvereinbarung abschließen?
steller Anwaltszwang.
Bei finanziell engem Rahmen kann ohne weiteres auch Prozesskostenhilfe
beantragt werden.
Sie streiten sich wegen der gemeinsamen Kinder
Es muss eingehend überlegt werden, ob das alleinige Sorge- oder Aufenthalts-
bestimmungsrecht beim Familiengericht beantragt wird.
Detaillierte Informationen zur Ehescheidung erhalten Sie auf der Seite
Anwalt-fuer-Scheidungen.de